Datenschutz und IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen

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Datenschutz ist kein Luxus sondern gesetzlich vorgeschrieben!

Die Pflicht eines Unternehmens zur Schaffung einer sicheren IT-Struktur ist im Datenschutzrecht [im BundesDatenSchutzGesetz, im TeleKommunikationsGesetz und im Gesetz zu Kontrolle und Transparenz] begründet.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt den Umgang mit persönlichen Daten von Kunden, Geschäftpartnern und Mitarbeitern vor. Es beinhaltet u.a. die Vorschrift zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn mehr als 9 Mitarbeiter ( incl. Teilzeitkräfte, Aushilfen, Azubi ) personenbezogene Daten mittels EDV bearbeiten.

Werden so genannte "sensible Daten", das sind Daten über Gesundheit, die Leistungsfähigkeit oder Religion und ethnische Herkunft verarbeitet, muß in jedem Fall ein DSB bestellt werden. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Wenn Mitarbeiter den PC an ihrem Arbeitsplatz auch für privates E-Mailen und -Surfen nutzen dürfen, müssen die einschlägigen Vorschriften des Telekommunikations Gesetzes (TKG) beachtet werden, sonst droht auch hier ein Bußgeld sowie die Strafbarkeit nach §206 des Strafgesetzbuches (STGB).
Die Anforderungen an Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung wurden durch die Novellierung des BDSG im Seprtember 2009 drastisch verschärft.

GmbH-Geschäftführer und Vorstände einer AG sind nach dem KonTraG verpflichtet, ein Risiko-Früherkennungssystem einzuführen um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Dieses System muß auch den IT-Bereich umfassen (Zugriff auf Daten im Notfall). Versagt das Konzept haftet die Unternehmensführung persönlich.
Immer mehr Firmen entdecken das Thema Datenschutz als Bestandteil ihrer Marketingstrategie neu. Denn die Kunden werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen gesteigerten Wert darauf legen, dass sorgsam mit Ihren persönlichen Daten umgegangen wird.
Vor allem bei internationalem Datentransfer und/oder in internationalen Konzernen sollten Sie einen datenschutzbeauftragten haben, der sich damit auskennt. Lesen Sie hier weiter.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen geprüften Datenschutzbeauftragten (externer DSB) gemäß §4f des Bundesdatenschutz Gesetzes zu bestellen der Sie bei der Umsetzung der o.a. Vorschriften unterstützt.
Um den Weg in das Thema Datenschutz so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir unseren Kunden und Interessenten einen halbtägigen Workshop Datenschutz an. In 5 Schritten zeigt unser Datenschutzbeauftragter Ihnen die wichtigsten Punkte des BDSG incl. Novellen 2009 und erklären dabei, wie Sie aus eigener Power mit externer Unterstützung die Anforderungen schnellstmöglich erreichen. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot!

Unsere Leistungen:

  • Sie haben einen betrieblichen / internen Beauftragten für den Datenschutz bestellt? Über einen Beratervertrag unterstützen und schulen wir diesen gerne ab sofort bei der Durchführung seiner Tätigkeit.
  • Alternativ bestellen Sie unseren Mitarbeiter zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten.

Möchten auch Sie unseren Weg ins Thema Datenschutz kennenlernen? Kontaktieren Sie uns jetzt über unsere Kontaktseite unter dem Stichwort Datenschutz.